Aus dem Artikel:
Wer weiterhin Whatsapp nutzt und unter 16 Jahre alt ist, verstösst gegen kein Gesetz, sondern nur gegen die Nutzungsbedingungen von Whatsapp. «Strafbar macht man sich damit sicher nicht», sagt Rechtsanwalt Martin Steiger.
Es gibt viele Alternativen, die Gruppenchats anbieten (ohne Gewähr): Facebook Messenger, Signal, Wire, Trema etc.
Aus unseren AGB: https://www.mathelounge.de/agb
Der Nutzer sichert zu, dass er mindestens 16 Jahre alt ist und stets wahrheitsgemäße Angaben macht.
Der Chat in den Lounges ist für Offtopic bestimmt. Schüler haben sich bisher (2012 - 2018) noch nie dort ausgetauscht.